Richtlinien zur Spam-Bekämpfung
Als Anbieter von E-Mail-Marketing-Diensten sind wir dazu verpflichtet, strikte Spam-Bekämpfungsrichtlinien einzuhalten.
Das Versenden unerwünschter E-Mails beeinträchtigt die Zustellrate Ihrer Kampagnen. Unser Ziel ist es, eine hohe Zustellbarkeit Ihrer E-Mails zu gewährleisten. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sowohl unsere Richtlinien zur Vermeidung von Spam als auch die gesetzlichen Vorgaben Ihres Landes beachten.
Grundlegende Bestimmungen für alle teilnehmenden Länder:
- Mit der Nutzung unserer Dienste erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Es ist erforderlich, dass Sie uns darüber informieren, auf welche Weise Sie die Daten Ihrer Empfänger gesammelt haben und wie deren Zustimmung für den Versand von E-Mails eingeholt wurde.
- Sie stimmen unseren Regeln bezüglich des Inhalts zu.
- Jede versandte E-Mail muss einen Link enthalten, der dem Empfänger die Möglichkeit bietet, sich abzumelden.
- Jede E-Mail muss ein Impressum enthalten, das Ihre vollständigen Kontaktdaten aufweist.
- Das Fälschen oder Verschleiern von Kontaktdaten, Absenderinformationen oder der Betreffzeile ist untersagt.
- Sie verpflichten sich zur Einhaltung der internationalen Antispam-Gesetzgebung Ihres Landes.
Richtlinien für den Inhalt von E-Mails, Bildern und Formularen:
Bitte beachten Sie, dass folgende Inhalte nicht über unser System verarbeitet oder verbreitet werden dürfen:
- Inhalte mit pornografischem oder sexuell explizitem Material.
- E-Mails, die auf den Gebrauch oder Verkauf illegaler Substanzen hinweisen.
- Inhalte, die gegen die Gesetze Ihres Wohnsitzlandes verstoßen.
- Illegale Produkte oder Dienstleistungen.
- Angebote von Begleitservices und Dating-Diensten.
- Verkauf oder Bewerbung pharmazeutischer Erzeugnisse.
- Dienstleistungen im Bereich Glücksspiel.
Falls Unsicherheiten bezüglich der Konformität Ihrer Inhalte bestehen oder Sie in einer Branche tätig sind, die oft mit unerwünschten E-Mails in Zusammenhang gebracht wird, kontaktieren Sie bitte unseren Kundensupport. Wir werden dann individuell prüfen, ob eine Zusammenarbeit möglich ist.
Datennutzungsrichtlinien: Verbotene Praktiken
- Erworbene E-Mail-Adressen: Es ist strengstens untersagt, innerhalb unseres Systems E-Mail-Adressen zu verwenden, die gekauft wurden.
- Internetrecherche gewonnene E-Mail-Adressen: Das Nutzen von E-Mail-Adressen, die von Websites oder öffentlichen Verzeichnissen entnommen wurden, ist nicht erlaubt.
- Single-Opt-In-Vorgehensweise: Das Erfassen von E-Mail-Adressen mittels Formularen, die nur über ein Single-Opt-In ohne nachgelagerte Bestätigung funktionieren, ist untersagt. Stattdessen ist das Double-Opt-In-Verfahren verpflichtend.
- Mündlich gesammelte E-Mail-Adressen: E-Mail-Adressen, die im Rahmen von Telefonaten oder anderen mündlichen Kommunikationsformen gewonnen wurden, dürfen nicht verwendet werden. Eine schriftliche Bestätigung der Einwilligung ist notwendig, wie in § 28 Abs. 3a BDSG gefordert.
- B2B-Adressen ohne vorherige Zustimmung: Auch im Geschäftskundenbereich ist die Versendung von E-Mails ohne vorher eingeholte Zustimmung nicht zulässig, entgegen der häufigen Fehlannahme.
- Daten von Drittanbietern: Die Verwendung von Daten, die durch Dritte erhoben wurden, ist nicht gestattet, es sei denn, sie wurden explizit in Ihrem Auftrag gesammelt. In diesem Fall dürfen nur Sie die Daten nutzen, nicht aber die dritte Partei.
- Mitglieder von Vereinen und Genossenschaften: Auch Mitglieder durch vertragliche Bindungen dürfen nicht einfach per E-Mail kontaktiert werden ohne eine explizite Einwilligung jeder betroffenen Person.
- Social- und Business-Netzwerkdaten: E-Mail-Adressen, die über soziale oder geschäftliche Netzwerke bereitgestellt wurden, dürfen nicht für E-Mail-Versendungen außerhalb dieser Plattformen genutzt werden. Die Kontaktierung sollte ausschließlich über die entsprechenden Netzwerke erfolgen.
Bitte beachten Sie diese Richtlinien strikt, um rechtliche Risiken zu vermeiden und den Datenschutz zu wahren.
Datennutzungsrichtlinien: Erlaubte Praktiken
- Double-Opt-In via eigener Internetseite: Alle Empfänger haben sich durch das sichere Double-Opt-In-Verfahren auf Ihrer Webseite registriert. Dies ist eine ideale Methode, da sie die explizite Zustimmung des Nutzers sichert.
- Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen: Kunden, die Ihre Produkte oder Dienstleistungen gekauft haben, wurden im Vorfeld über die potenzielle Nutzung ihrer Daten für Marketingzwecke informiert: „Wir behalten uns vor, Ihre Daten für die Bewerbung ähnlicher Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Sie können jederzeit Widerspruch einlegen, ohne dass dafür andere Kosten als die üblichen Übermittlungskosten entstehen.“ Ein Hinweis ausschließlich innerhalb der AGBs reicht hierfür nicht aus.
- Registrierung mittels Offline-Formular: Empfänger, die ein physisches Formular ausgefüllt und ausdrücklich der Zusendung von E-Mails zugestimmt haben. Ein solches Formular muss für Nachweiszwecke aufbewahrt werden.
- Co-Registrierung bei Gewinnspielen: Teilnehmer von Gewinnspielen, die deutlich auf bis zu zehn Sponsoren hingewiesen wurden. Die Anmeldung zum Newsletter darf nicht als Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel festgelegt werden. Die Zustimmung zur Newsletteranmeldung muss freiwillig und eindeutig, beispielsweise durch Ankreuzen eines Kästchens, erfolgen.
- Übergabe einer Visitenkarte: Personen, die ihnen eine Visitenkarte gegeben haben und explizit E-Mail-Kommunikation wünschten. Hierfür benötigen Sie als Nachweis die Visitenkarte zusammen mit einer schriftlichen Einwilligung.
Diese Methoden stellen die korrekte und rechtlich abgesicherte Erhebung und Verwendung von Kundendaten sicher und sind sowohl vertrauens- als auch professionell einwandfrei.